Fest definierte Standards und Qualitätsvorgaben für ein einheitliches ÖPNV-Gesamtbild
Wir möchten Ihnen ein verbundweit einheitliches, gutes Leistungsangebot im kommunalen Nahverkehr und im Regionalverkehr bieten. Deshalb definieren wir entsprechende Produkt- und Qualitätsstandards und Mindestanforderungen für unsere Angebote und Services – so beispielsweise zur Ausstattung von Haltestellen und Fahrzeugen, zu Designelementen oder den Terminen für einen Fahrplanwechsel im kommunalen ÖPNV.
VRR-Richtlinie „Kommunale Produkte / Liniennummernsystem“
VRR-Richtlinie „Kommunale Produkte / Liniennummernsystem“
Welche Produkte gibt es im kommunalen Nahverkehr? Und wie sieht das dazugehörige Liniennummernsystem aus? Diese Richtlinie gibt einen Überblick über die kommunalen Schienenverkehre (z. B. Straßenbahnen, Stadtbahnen, Schwebebahn) und über die Verkehrsmittel, die auf der Straße verkehren: Busse, MetroBusse, CityExpresse, SchnellBusse, XBusse, NachtExpresse, TaxiBusse, AnrufSammelTaxis und On-Demand-Verkehre. Alle Produkte haben unterschiedliche verkehrliche Funktionen und Merkmale, dementsprechend variieren Linienführung, Taktung und Bedienzeiten. Auch der Fahrzeugeinsatz und der anzuwendende Tarif werden definiert. Und die Richtlinie ordnet jedem Produkt eine Bezeichnungslogik mit Liniennummern zu.
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VRR-Haltestellenrichtlinie
Diese Richtlinie gibt vor, wie eine kundenfreundliche Bus- oder Bahnhaltestelle in den Kommunen ausgestattet sein sollte. Wiederkehrende Designelemente, auch im Zusammenspiel mit digitalen Auskunftsmedien, und eine verbundweit einheitliche Ausstattung sollen Ihnen im gesamten VRR-Verbundraum die Orientierung erleichtern. Die Richtlinie gibt beispielsweise Hinweise zur Videoüberwachung, zu digitalen Fahrplaninformationen, Aushangfahrplänen oder Beschilderung von Fahrtzielen – und zwar je nach Lage und Funktion in unterschiedlichen Kategorien.
Nur noch vier Termine im Jahr für einen Fahrplanwechsel im kommunalen Nahverkehr
Wenn Sie regelmäßig mit dem Öffentlichen Personennahverkehr unterwegs sind und hierbei auch längere Distanzen mit Verkehrsmitteln unterschiedlicher Verkehrsunternehmen zurücklegen, dann wissen Sie, dass ein Fahrplanwechsel eine Reiseketten ordentlich durcheinanderwürfeln kann. Beispielsweise durch neue Abfahrtszeiten, andere Linienwege oder veränderte Anschlüsse. Damit Sie von solchen Änderungen nicht mehr überrascht werden, haben sich die Verkehrsunternehmen in den Städten und Kreisen – koordiniert vom VRR – auf vier mögliche Termine pro Jahr für einen Fahrplanwechsel im kommunalen ÖPNV geeinigt.
Weitere Richtlinien
Stadtbahn-Richtlinie
Mittelfristig planen wir, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen aus ganz NRW die sogenannte Stadtbahnrichtlinie zu überarbeiten, in der wir für ganz Nordrhein-Westfalen Standards für eine bestmögliche Qualität definieren. Sie legt fest, wie unsere Stadtbahninfrastruktur aussehen soll, damit Sie bequem, sicher und zuverlässig unterwegs sind. Sie wird auf den neuesten technischen, rechtlichen und organisatorischen Vorgaben basieren. Das bedeutet: modernere, effizientere und nachhaltigere Stadtbahnen, die noch besser auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Ob bei Neubauten, Erweiterungen oder Sanierungen – die neuen Standards sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Qualitätsmanagementsystem für den kommunalen Nahverkehr
Damit der ÖPNV für Sie attraktiv, zuverlässig und wettbewerbsfähig bleibt, ist die Qualitätssicherung das A und O. Sowohl die Städte und Kreise als Aufgabenträger für den ÖPNV als auch die Verkehrsunternehmen arbeiten Hand in Hand, um gemeinsam hohe Ausstattungs- und Qualitätsstandards zu setzen und diese auch einzuhalten. Bereits im Jahr 2011 haben wir gemeinsam ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) für den kommunalen Nahverkehr entwickelt.
Es ist wie ein Fahrplan für die Qualität des ÖPNV und gibt den Akteuren einen verlässlichen Rahmen an die Hand, um vertraglich vereinbarte Ziele bei Pünktlichkeit, Personal, Vertriebswegen, Fahrzeugqualität, Haltestellen, Fahrgastinformation und Sicherheit zu kontrollieren. Das System wird ständig weiterentwickelt und an die neuesten Anforderungen angepasst. Damit verbundweit ein hohes Qualitätsniveau erhalten oder erreicht wird, unterstützen wir die Verkehrsunternehmen und Kommunen dabei, das QMS umzusetzen und in ihren Verwaltungen zu verankern.
Jetzt über das Qualitätsmanagementsystem informieren!
VRR-Richtlinie zu Park+Ride
Wir möchten möglichst viele Autofahrer*innen dazu ermutigen, auf den klima- und umweltfreundlichen ÖPNV umzusteigen. Park+Ride-Anlagen – kurz P+R – sind der perfekte Ort, um das eigene Auto abzustellen und dann entspannt mit Bus und Bahn weiterzufahren. Damit das gut funktioniert, brauchen wir ausreichend Platz und eine hohe Qualität der Anlagen. In einer eigenen Richtlinie möchten wir zukünftig klare Vorgaben machen und festlegen, wie gute P+R-Anlagen aussehen sollen – wie sie gebaut, beschildert oder technisch ausgestattet sein sollen. Diese Standards werden gemeinsam mit den für das P+R im VRR verantwortlichen Akteuren festgelegt. Dabei berücksichtigen wir auch die Investitions- und Betriebskosten, damit die Anlage nicht nur funktional, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Und es gibt Vorgaben, damit das P+R im VRR „smart“ wird: Neue P+R-Anlagen müssen mit Systemen ausgestattet werden, die die Belegung in unserer Fahrgastinformation anzeigen. Damit können Sie sich bereits vor Ihrer Fahrt überlegen, welche P+R-Anlage Sie ansteuern.
Interessiert an weiteren Informationen?
Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in unseren VRR-Nahverkehrsplan 2025. Jetzt informieren!